Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung (hier: die Gewährung des nach dem KV zustehenden Urlaubs) zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen: Die Erfüllungswirkung der Wissenserklärung ist auf Grund des positiven Vertrauensschutzes dann zu bejahen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014478Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.02.2014