Norm
AngG §23a IIRechtssatz
Bereits Fischer (Entscheidungsbesprechung in ZAS 1974,56) unterscheidet zutreffend zwischen einer Altersabfertigung (der Erwerb des Abfertigungsanspruches ist hier - neben anderen Voraussetzungen) von einem bestimmten Lebensalter des Arbeitnehmers abhängig - und einer (die Inanspruchnahme einer bestimmten Pension voraussetzenden) Pensionsabfertigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Anspruch, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Ruhestand, Kündigung, Dienstnehmer, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028493Dokumentnummer
JJR_19831018_OGH0002_0040OB00190_8200000_003