Norm
ABGB §1444 DbRechtssatz
Die Rechtswirksamkeit von Änderungen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers ist Folge der das österreichischen Privatrecht grundsätzlich beherrschenden Vertragsfreiheit, welche auch im Bereich des Arbeitsrechtes durch kein allgemeines "Verschlechterungsverbot" beschränkt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0034043Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2018