Norm
ABGB §877Rechtssatz
Ist der Kauf einer Wohnung nichtig, so ist als Rückabwicklungsanspruch dem Verkäufer ein Benützungsentgelt zu bezahlen. Dabei kommt es darauf an, wie lange eine Wohnungsbenützung dem Käufer zuzurechnen ist. Eine solche Zurechnung ist jedenfalls von dem Zeitpunkt an auszuschließen, in dem der Käufer dem Verkäufer vorbehaltlos die Rückstellung der Wohnung angeboten und der Verkäufer dies ausgeschlagen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016342Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.01.2021