Norm
AußStrG §21Rechtssatz
Mit der Löschungsklage nach § 61 GBG wird von der österreichischen Rechtsordnung ein außerhalb der Normen der §§ 35 bis 49 IPRG liegender besonderer inländischer (§ 1 Abs 1 IPRG) Wiederherstellungsanspruch gewährt, der ein im Inland befindliches Vermögen darstellt und nicht der Jurisdiktion ausländischer Nachlaßbehörden unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0007369Dokumentnummer
JJR_19831025_OGH0002_0020OB00524_8200000_001