Norm
StGB §88 Abs4 ARechtssatz
Bisse eines zur Nachtzeit in einer Wohnung frei umherlaufenden Frettchens (Wiesels) gegen ein Säugling liegen ohne Rücksicht darauf, ob in concreto mit ihnen zu rechnen war, im Rahmen jenes Risikos, welches durch eine gehörige Verwahrung des Tieres zur Vermeidung eines Kontaktes mit dem Kind ausgeschaltet worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0092651Dokumentnummer
JJR_19831025_OGH0002_0100OS00159_8300000_001