RS OGH 1983/11/3 13Os107/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1983
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Norm

StPO §262 C
StPO §267 B
StPO §345 Abs1 Z6
StPO §345 Abs1 Z7

Rechtssatz

Die Stellung gesonderter Hauptfragen bei Idealkonkurrenz entspricht dem Gesetz (§ 312 Abs 2 StPO), und zwar auch dann, wenn dem Angeklagten das weitere idealkonkurrierende Delikt vom Ankläger nicht formell in der Anklageschrift zur Last gelegt wird; eine Anklageüberschreitung kommt hier von vornherein nicht in Betracht, geht es doch nur um die rechtliche Beurteilung ein- und derselben Tat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0098625

Dokumentnummer

JJR_19831103_OGH0002_0130OS00107_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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