RS OGH 1983/11/8 9Os176/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1983
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Norm

StPO §289
StPO §293 Abs4

Rechtssatz

Bezog sich die Aufhebung eines im ersten Verfahrensgang gefällten Urteils nur auf den (strafsatzbestimmenden) Ausspruch über die Schadenshöhe aus einem vollendeten Vermögensdelikt, so fehlt es an einer Berechtigung dafür, das im zweiten Verfahrensgang gefällten Urteil in der Richtung zu bekämpfen, daß das Delikt (zum Teil) nur in der Entwicklungsstufe des Versuches verwirklicht worden sei.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 176/83
    Entscheidungstext OGH 08.11.1983 9 Os 176/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100105

Dokumentnummer

JJR_19831108_OGH0002_0090OS00176_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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