Norm
ABGB §922Rechtssatz
Ein aus einem Planungsfehler eines Architekten geltend gemachter Anspruch ist nach den Gewährleistungsregeln zu beurteilen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht dann, wenn die Wohnung nach Fertigstellung der Wohnhausanlage nicht jene Wohnqualität aufweist, die nach der Übung des redlichen Verkehrs erwartet werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018640Dokumentnummer
JJR_19831108_OGH0002_0050OB00775_8200000_001