RS OGH 1983/11/8 5Ob775/82, 1Ob140/00w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1983
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Norm

ABGB §922
ABGB §1167

Rechtssatz

Ein aus einem Planungsfehler eines Architekten geltend gemachter Anspruch ist nach den Gewährleistungsregeln zu beurteilen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht dann, wenn die Wohnung nach Fertigstellung der Wohnhausanlage nicht jene Wohnqualität aufweist, die nach der Übung des redlichen Verkehrs erwartet werden darf.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 775/82
    Entscheidungstext OGH 08.11.1983 5 Ob 775/82
    Veröff: MietSlg 35105(31)
  • 1 Ob 140/00w
    Entscheidungstext OGH 24.10.2000 1 Ob 140/00w
    Ähnlich; Beisatz: Ob eine Eigenschaft im Sinne des Gesetzes als gewöhnlich vorausgesetzt anzusehen ist, hängt nicht davon ab, was der Erklärende wollte, sondern davon, was der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben aus der Erklärung erschließen durfte und ist daher an der Verkehrsauffassung zu messen. (T1); Veröff: SZ 73/159

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018640

Dokumentnummer

JJR_19831108_OGH0002_0050OB00775_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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