- 1 Ob 742/83
Veröff: SZ 56/158 = MietSlg 35029
- 1 Ob 36/84
- 6 Ob 689/85
Auch; nur: Eine
§ 364a ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Bewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. (T1) Beisatz: So vor allem bei behördlich genehmigten Bau- und Abbruchsarbeiten oder Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen und Erholungsflächen. (T2) Veröff: SZ 58/195
- 1 Ob 21/85
Entscheidungstext OGH 15.01.1986 1 Ob 21/85
nur T1; Veröff: SZ 59/5
- 1 Ob 1/86
Entscheidungstext OGH 05.03.1986 1 Ob 1/86
Auch; Veröff: JBl 1986,782
- 1 Ob 48/87
nur T1; Veröff: SZ 60/265
- 1 Ob 47/87
nur T1; Veröff: SZ 61/7
- 1 Ob 1/88
nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 61/61
- 1 Ob 675/88
- 1 Ob 46/88
- 1 Ob 9/90
Veröff: ecolex 1991,454
- 8 Ob 523/92
nur T1; Veröff: SZ 65/38 = JBl 1992,641 (P Rummel) = EvBl 1992/176 S 762 = RdW 1992,304
- 1 Ob 37/92
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Wasserrechtliche Bewilligung nach
§ 38 WRG. (T3)
- 1 Ob 615/94
Auch; Veröff: SZ 67/212
- 1 Ob 620/94
Auch; nur T1; Veröff: SZ 68/101
- 7 Ob 2024/96i
Entscheidungstext OGH 15.05.1996 7 Ob 2024/96i
nur: Eine § 364 a ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen und dadurch die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. (T4) Beisatz: Voraussetzung ist die zumindest objektive Vorhersehbarkeit der Schadensfolgen (so schon SZ 60/265; JBl 1995, 317). (T5)
- 1 Ob 2170/96s
Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 2170/96s
Auch; Veröff: SZ 69/220
- 6 Ob 2323/96b
Entscheidungstext OGH 16.01.1997 6 Ob 2323/96b
nur T1
- 1 Ob 135/97b
nur T1; nur: In solchen Fällen hat die baubehördliche Bewilligung wie bei einer behördlichen Anlagengenehmigung iSd § 364 a ABGB die tatsächliche Wirkung. (T6)
- 5 Ob 444/97y
Auch; nur T4; Beisatz: Aber auch bei ohne behördliche Genehmigung durchgeführten Arbeiten wird in analoger Anwendung des
§ 364a ABGB ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch des Geschädigten bejaht, wenn der Schaden bereits eingetreten gewesen ist, ehe der von dieser Einwirkung Betroffene die Möglichkeit zur Ausübung des Untersagungsrechts faktisch nützen konnte, sodass er sich in einer Situation wie derjenige befunden hat, dem aus anderen Gründen die Unterlassungsklage verwehrt gewesen ist (SZ 68/101). (T7)
- 5 Ob 3/98y
Entscheidungstext OGH 26.01.1999 5 Ob 3/98y
Auch; nur T4; Beis wie T7; Beisatz: Eine analoge Anwendung der Haftung nach
§ 364a ABGB auf nicht behördlich genehmigte Anlagen ist möglich. (T8)
- 6 Ob 239/98k
nur T1
- 1 Ob 221/98a
nur: Eine
§ 364a ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen die Abwehr zwar nicht rechtlich ausgeschlossen, aber faktisch derart erschwert wird, dass der Nachbar die Maßnahme praktisch hinnehmen muss. (T9)
Beisatz: Es muss sich allerdings um unmittelbar von der Anlage ausgehende Einwirkungen, also Emissionen, die für den Betrieb der Anlage typisch sind, handeln. (T10)
- 1 Ob 240/99x
Auch; nur T1; Beis wie T10
- 10 Ob 33/00a
Auch; Beisatz: Ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch wird von der Rechtsprechung in Fällen des
§ 364 Abs 2 ABGB aber auch dann zugebilligt, wenn sich aus der Interessenlage ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu
§ 364a ABGB ergeben. Dies wurde beispielsweise in Fällen von baubehördlich bewilligten Bauvorhaben angenommen, bei denen infolge des mit einer behördlichen Genehmigung zunächst verbundenen Anscheins der Gesetzmäßigkeit und Gefahrlosigkeit der bewilligten Maßnahmen die Abwehr praktisch erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird. (T11)
- 9 Ob 225/02g
Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz: Ob eine Gefahrensituation für den, der sie herbeiführt, objektiv erkennbar ist, kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. (T12)
Beis wie T8; Beis wie T11 nur: Ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch wird von der Rechtsprechung in Fällen des
§ 364 Abs 2 ABGB aber auch dann zugebilligt, wenn sich aus der Interessenlage ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu
§ 364a ABGB ergeben. (T13)
- 6 Ob 180/05x
Vgl; Beisatz: Eine Mobilfunksendeanlage ist keine behördlich genehmigte Anlage iSd
§ 364a ABGB. Diese Bestimmung ist auch nicht analog anzuwenden. Es besteht daher kein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch. Ein Verschulden des Betreibers einer solchen Anlage könnte beispielsweise im Umstand erblickt werden, dass er zulässige Grenzwerte überschreitet oder aber, dass ihm erkennbar wäre, dass der Betrieb der Anlage trotz Einhaltung der Grenzwerte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Gesundheitsgefahr darstellt. (T14)
Veröff: SZ 2005/158
- 1 Ob 196/06i
nur T1; Beis wie T10; Beis wie T5; Beisatz: Analogie auch in jenen Fällen, in denen die Baubehörde eine bauliche Maßnahme dadurch gestattet, dass sie die Anzeige eines anzeigepflichtigen Bauvorhabens zur Kenntnis nimmt. (T15)
Beisatz: Maßgeblich für die objektive Vorhersehbarkeit der Schadensfolgen ist, ob der geschädigte Nachbar der Schadensgefahr ausgeliefert war und für den Haftpflichtigen der Eintritt des Schadens ein kalkulierbares bzw kalkuliertes Risiko darstellte, das er zu seinem Nutzen eingegangen ist. (T16)
- 8 Ob 48/07b
Auch; Beisatz: Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung ist ein vom Verschulden unabhängiger Ausgleichsanspruch in den Fällen der §§ 364 Abs 2 und 364b ABGB allgemein zuzubilligen, wenn sich ausreichende Anhaltspunkte für eine Analogie zu
§ 364a ABGB anbieten. (T17)
- 5 Ob 66/09f
Vgl auch; Beisatz: Voraussetzung einer Analogie zu
§ 364a ABGB ist stets, dass unmittelbar von der Anlage Einwirkungen ausgehen, die für den Betrieb der Anlage typisch sind; mit solcherart „betriebstypischen" Schäden sind adäquat verursachte Folgen gemeint. (T18)
Beisatz: Eine fern gelegene primäre Schadensquelle und/oder das Vorliegen von Zwischenursachen kann zur Verneinung einer analogen Anwendung des
§ 364a ABGB führen. (T19)
- 1 Ob 74/09b
Auch; nur: Eine
§ 364a ABGB analoge Situation wird in Fällen angenommen, in denen durch die Baubewilligung der Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtmäßigkeit der bewilligten Maßnahme hervorgerufen. (T20)
- 9 Ob 69/10b
Auch; nur T1
- 4 Ob 89/10g
Auch; nur T1; Beis wie T15; Veröff: SZ 2010/141
- 1 Ob 182/10m
nur T1; Beis wie T10; Beis wie T13; Beis wie T17
- 7 Ob 193/11z
Entscheidungstext OGH 21.12.2011 7 Ob 193/11z
Vgl auch; nur T1; Beis wie T13; Beis wie T17
- 5 Ob 190/11v
Entscheidungstext OGH 13.12.2011 5 Ob 190/11v
nur T1; Beis wie T2
- 1 Ob 258/11i
Entscheidungstext OGH 24.05.2012 1 Ob 258/11i
nur T1; Beis wie T10; Beis wie T11; Beis wie T17
- 9 Ob 18/15k
Entscheidungstext OGH 28.05.2015 9 Ob 18/15k
Auch; nur T1; Beis wie T2 nur: So vor allem bei behördlich genehmigten Bau- und Abbruchsarbeiten. (T21)
Beis wie T15
- 5 Ob 164/15a
Entscheidungstext OGH 23.02.2016 5 Ob 164/15a
Vgl auch; Beis ähnlich wie T17
- 7 Ob 113/16t
Entscheidungstext OGH 06.07.2016 7 Ob 113/16t
Auch; nur T1; Beis wie T2; Beis wie T10; Beis wie T18
- 4 Ob 200/17s
Auch; Beis wie T12
- 7 Ob 195/17b
Vgl; Beisatz: Hier: EHVB 2007 ? Bauherrenklausel als speziellere Bestimmung. (T22)
- 9 Ob 1/18i
nur T1; Beis wie T2
- 3 Ob 114/18p
Auch; nur T1; Beis wie T5; Beis wie T7; Beis wie T8; nur T9; Beis wie T11; nur T20
- 9 Ob 7/18x
Auch; Beis wie T7; Veröff: SZ 2018/90
- 4 Ob 233/18w
Auch
- 5 Ob 21/19b
Auch; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T12; Beis wie T13; Beis wie T16; Beis wie T17; Beis wie T18
- 7 Ob 129/19z
Beis wie T7; Beis wie T8; nur T9; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Wegeerrichtung durch eine Agrargemeinschaft. (T23)