RS OGH 1983/11/9 3Ob67/83

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Veröffentlicht am 09.11.1983
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Norm

EO §210 IIA
EO §210 IVE
EO §210 VB

Rechtssatz

Eine Bescheinigung des Bestandes der im Rahmen der Höchstbetragshypothek zur Barzahlung angemeldeten Forderung ist ungeachtet dessen erforderlich, daß gegen die Anmeldung kein Widerspruch erhoben wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 67/83
    Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 67/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003217

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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