Norm
EO §210 IIARechtssatz
Eine Bescheinigung des Bestandes der im Rahmen der Höchstbetragshypothek zur Barzahlung angemeldeten Forderung ist ungeachtet dessen erforderlich, daß gegen die Anmeldung kein Widerspruch erhoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003217Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012