Norm
AVG §56Rechtssatz
Das rechtliche Schicksal der auf ein aufgeschobenes Gesetz gegründet gewesenen individuellen Verwaltungsakte ist vom Boden der durch die Aufhebung des Gesetzes entstandenen neuen Rechtslage her durch die Untersuchung zu ermitteln, ob das die Aufhebung des früheren Gesetzes bewirkende Gesetz ausdrücklich oder sonst erkennbar über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung der auf das aufgehobene Gesetz gegründet gewesenen individuellen Verwaltungsakte eine Aussage trifft.
VwGH vom 29.05.1963, Zl 965/62; Veröff: JBl 1964,219
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0049702Dokumentnummer
JJR_19831109_OGH0002_0010OB00723_8300000_003