RS OGH 1983/11/9 1Ob723/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1983
beobachten
merken

Norm

AVG §56
AVG §68
B-VG Art49 Abs1

Rechtssatz

Das rechtliche Schicksal der auf ein aufgeschobenes Gesetz gegründet gewesenen individuellen Verwaltungsakte ist vom Boden der durch die Aufhebung des Gesetzes entstandenen neuen Rechtslage her durch die Untersuchung zu ermitteln, ob das die Aufhebung des früheren Gesetzes bewirkende Gesetz ausdrücklich oder sonst erkennbar über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung der auf das aufgehobene Gesetz gegründet gewesenen individuellen Verwaltungsakte eine Aussage trifft.

VwGH vom 29.05.1963, Zl 965/62; Veröff: JBl 1964,219

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 723/83
    Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 723/83
    Beisatz: Hier: § 56 Tir BauO (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0049702

Dokumentnummer

JJR_19831109_OGH0002_0010OB00723_8300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten