RS OGH 1983/11/9 11Os98/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1983
beobachten
merken

Norm

StGB §162

Rechtssatz

§ 162 StGB durch Einverleibung eines Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes (zugunsten der Ehefrau und der Kinder). An dieser Schmälerung der Befriedigung des Gläubigers kann die Möglichkeit, die Forderung nach erfolgreicher Anfechtung später doch noch hereinzubringen, nichts mehr ändern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0096199

Dokumentnummer

JJR_19831109_OGH0002_0110OS00098_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten