RS OGH 1983/11/15 10Os154/83, 12Os80/92, 15Os90/93, 13Os24/20h

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Veröffentlicht am 15.11.1983
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Norm

StGB §169

Rechtssatz

Feuersbrunst ist ein in seiner Ausdehnung nur mühsam oder gar nicht mehr beherrschbarer großer Brand im Sinn einer Entfesselung der einer menschlichen Kontrolle entgleitenden Naturgewalt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094826

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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