RS OGH 1983/11/17 12Os137/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1983
beobachten
merken

Norm

StGB §198

Rechtssatz

Keine Verletzung der Unterhaltspflicht eines Angeklagten, der Zahlungen an die Mutter des unterhaltsberechtigten Kindes - mit dem Willen, daß diesem der Unterhalt zukomme - leistet, wiewohl er sich zu Zahlungen an das Jugendamt verpflichtet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0095122

Dokumentnummer

JJR_19831117_OGH0002_0120OS00137_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten