RS OGH 1983/11/24 8Ob512/83, 5Ob503/84, 7Ob507/85, 8Ob627/85, 8Ob25/88, 4Ob506/93, 6Ob314/02y, 7Ob13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1983
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Norm

ABGB §1052 B3
ABGB §1063 B
KSchG §18

Rechtssatz

Beim drittfinanzierten Kauf mit Darlehenskonstruktion, kann der Darlehensnehmer die Befriedigung des Finanzierers verweigern, soweit ihm Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer zustehen, sodass dem Käufer gegenüber dem Zahlungsbegehren des Geldgebers auch die Einrede der Nichterfüllung des Vertrages zur Verfügung steht. Voraussetzung hiefür ist allerdings, dass eine wirtschaftliche Einheit des Kaufvertrages mit dem Finanzierungsgeschäft gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 512/83
    Entscheidungstext OGH 24.11.1983 8 Ob 512/83
    Veröff: HS XIV/XV/22
  • 5 Ob 503/84
    Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 Ob 503/84
    Auch; Beisatz: Bilden aber der von den Streitteilen miteinander abgeschlossene Vertrag und der Kreditvertrag keine wirtschaftliche Einheit, so können die Verträge keine Auswirkungen aufeinander haben und sich die hinsichtlich ihrer Wirkung unabhängig voneinander zu beurteilen. (T1) Veröff: JBl 1985,427
  • 7 Ob 507/85
    Entscheidungstext OGH 07.03.1985 7 Ob 507/85
    Beisatz: Es wird von der herrschenden Lehre die Ansicht vertreten, dass ganz allgemein - auch bei Geschäften, die nicht dem KSchG unterliegen - der Käufer dem Finanzierer jene Einwendungen entgegenhalten kann, die ihm gegen den Verkäufer zustehen, wenn eine wirtschaftliche Einheit des Kaufvertrages mit dem Finanzierungsgeschäft gegeben ist. (T2) Veröff: SZ 58/39 = EvBl 1985/137 S 654 = JBl 1986,307 (Reidinger)
  • 8 Ob 627/85
    Entscheidungstext OGH 23.01.1986 8 Ob 627/85
    Zweiter Rechtsgang zu 8 Ob 512/83; Beis wie T1
  • 8 Ob 25/88
    Entscheidungstext OGH 30.06.1988 8 Ob 25/88
    Auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 61/166 = RdW 1988,418 = JBl 1988,786 = ÖBA 1989,320
  • 4 Ob 506/93
    Entscheidungstext OGH 08.06.1993 4 Ob 506/93
    Beis wie T2; Veröff: SZ 66/70 = ÖBA 1993,916
  • 6 Ob 314/02y
    Entscheidungstext OGH 20.03.2003 6 Ob 314/02y
    Auch; Beis wie T2
  • 7 Ob 13/04v
    Entscheidungstext OGH 21.04.2004 7 Ob 13/04v
    Vgl auch; Veröff: SZ 2004/57
  • 4 Ob 44/07k
    Entscheidungstext OGH 23.04.2007 4 Ob 44/07k
    Auch; Beisatz: Kommt von vornherein kein Kaufvertrag zustande (Dissens) oder fällt er durch Anfechtung, Rücktritt oder Wandlung dahin, so schlägt das auf den Kreditvertrag durch. (T3); Veröff: SZ 2007/62
  • 7 Ob 18/07h
    Entscheidungstext OGH 30.05.2007 7 Ob 18/07h
    Vgl; Beisatz: §18 KSchG kann bei vertragswidrigem Verhalten des Drittfinanzierers im Verhältnis des Verbrauchers zu demjenigen, mit dem das drittfinanzierte Geschäft abgeschlossen wird, nicht herangezogen werden. (T4); Beisatz: Hier: Der Beklagte hat seine gegen den nunmehrigen Rückzahlungsanspruch gegenüber der klägerischen Bausparkasse erhobenen Einwendungen ausschließlich auf Abredewidrigkeiten der ihn drittfinanzierenden Sparkassen Gesellschaft gestützt. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0021046

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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