Norm
ZPO §52Rechtssatz
Wurde über die Frage der sachlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes abgesondert verhandelt, liegt ein Zwischenstreit vor. Die in diesem Zwischenstreit unterlegene Partei hat die gesamten, in allen drei Instanzen erwachsenen Kosten des Zwischenstreites zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0036009Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2021