Norm
GmbHG §18 Abs3Rechtssatz
Im Falle einer Beteiligung des Prokuristen an der Vertretung der GmbH werden seine Befugnisse (als an sich gewillkürter Stellvertreter) um sogenannte organschaftliche Funktionen erweitert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0059950Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009