Norm
MRG §30 Abs1 BRechtssatz
Übernahme der Rechtsprechung wonach ein öffentliches Interesse nur dann vorliegt, wenn einer Gebietskörperschaft die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben ohne die Kündigung geradezu unmöglich gemacht oder doch unerträglich erschwert würde (MietSlg 15236, 23321 = SZ 44/18, 25263 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0070221Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008