Norm
KWG 1979 §18Rechtssatz
Der Name, auf den ein Sparbuch lautet, reicht für dessen Zuordnung zu einer bestimmten Person nicht aus, weil ein Sparkonto selbst mit einem falschen oder erdichteten Namen eröffnet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0065918Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.09.2017