Norm
StPO §281 Abs1 Z1Rechtssatz
Die vorbereitende Tätigkeit eines Sachverständigen (Befundaufnahme durch Untersuchung eines Angeklagten) ist nicht Gegenstand der Hauptverhandlung, mag sie auch in deren Zuge im Verhandlungssaal stattfinden. Abwesenheit eines Richters während dieses Zeitraums stellt den Nichtigkeitsgrund nicht her.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0099180Dokumentnummer
JJR_19831207_OGH0002_0110OS00086_8300000_001