Norm
UWG §9 C1Rechtssatz
Da auch sogenannte "schwache" Zeichen grundsätzlich gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt sind, ist eine unveränderte, buchstabengetreue Übernahme durch einen Mitbewerber auch bei einem derartigen Zeichen regelmäßig unzulässig (ÖBl 1980,135 mit weiteren Hinweisen). -"Das Große Aroma"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0078897Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2015