Norm
UWG §9 B6Rechtssatz
Die Wortverbindung "Das Große Aroma" hat eine gewisse, wenngleich sicherlich nicht allzu große Unterscheidungskraft. Damit reicht aber die Tatsache, daß knapp einundvierzig Prozent aller mehr als vierzehnjährigen Österreicher diesen Slogan zuordnen zur Verkehrsgeltung aus. -"Das Große Aroma"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0078852Dokumentnummer
JJR_19831213_OGH0002_0040OB00400_8300000_003