Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Wenn ein Kaufmann mit einer wirtschaftlich von ihm allein getragenen juristischen Person ein "Insichgeschäft" konkludent abschließen wollte, muß im Interesse des Gläubigerschutzes ein sehr strenger Maßstab angelegt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
GmbH GesmbHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019680Dokumentnummer
JJR_19831214_OGH0002_0030OB00119_8300000_002