Norm
EheG §94 Abs1Rechtssatz
Die bei der Ausmessung der Ausgleichszahlung zu beachtende Billigkeit hat auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass für beide Teile eine entsprechende wirtschaftliche Grundlage bei nunmehr getrennter Lebensführung gesichert bleiben soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0057677Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.09.2017