Norm
ABGB §458Rechtssatz
Mietverträge, die der Eigentümer trotz Einleitung des Versteigerungsverfahrens abgeschlossen hat, sind deshalb nicht unwirksam. Allerdings kann ein dadurch geschädigter Pfandgläubiger schädigende Einwirkungen auch eines Dritten mit der dinglichen Davastationsklage abwehren; diese Klage setzt aber Verschulden voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0008346Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012