Norm
ABGB §1325 D1aRechtssatz
Eine bloß vorübergehende Arbeitslosigkeit des Verletzten, die saisonbedingt und nicht auf den Unfall zurückzuführen ist, schließt im Gegensatz zu einer solchen, die als Unfallsfolge eine konkreten Verdienstentgang begründete, die Zuerkennung einer abstrakten Rente nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030890Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012