RS OGH 1983/12/15 8Ob204/83, 2Ob234/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1983
beobachten
merken

Norm

ABGB §1325 D1a

Rechtssatz

Eine bloß vorübergehende Arbeitslosigkeit des Verletzten, die saisonbedingt und nicht auf den Unfall zurückzuführen ist, schließt im Gegensatz zu einer solchen, die als Unfallsfolge eine konkreten Verdienstentgang begründete, die Zuerkennung einer abstrakten Rente nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030890

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten