Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Wird das Werk durch Umstände vereitelt, die im Bereich des Unternehmers liegen, verliert er ebenso seinen Entgeltanspruch, wie dann, wenn der hindernde Umstand weder zu seiner noch zur Sphäre des Bestellers gehört (Koziol - Welser I 6. Auflage, 308).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0021958Dokumentnummer
JJR_19831220_OGH0002_0050OB00679_8200000_001