Norm
KO §110Rechtssatz
Die Feststellung eines Konkursteilnahmerechts auf Grund einer aufschiebend bedingten Forderung ist ein "minus" gegenüber dem Begehren eines Teilnahmerechts auf Grund einer unbedingten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0041061Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2010