Norm
ABGB §1151 IARechtssatz
Dem Arbeitgeber steht es nicht zu, einseitig einen konkreten Arbeitserfolg ohne Bedachtnahme auf das individuelle Leistungsvermögen der Arbeitnehmer generell zu verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0021422Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2017