Norm
ABGB §92 Abs3 DRechtssatz
Die übereinstimmende Ansicht der Vorinstanzen über die Unzulässigkeit des Verfahrens außer Streitsachen für ein Begehren auf Feststellung der Rechtmäßigkeit einer nicht bloß vorübergehend getrennten Wohnungsnahme ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0086941Dokumentnummer
JJR_19840112_OGH0002_0060OB00502_8400000_001