Norm
StGB §10Rechtssatz
Die Bestimmungen des Lohnpfändungsgesetzes über den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens, § 251 EO betreffend die unpfändbaren Gegenstände und § 5 KO betreffend den Unterhalt des Gemeinschuldners und seiner Familie schützen die physische Existenz hinreichend vor der Vernichtung. Darum kein Notstand wegen derartiger Vernichtungsangst (hier: betrügerische Krida), von Ausnahmsfällen abgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0089490Dokumentnummer
JJR_19840112_OGH0002_0130OS00210_8300000_001