Norm
NWG §2 Abs1Rechtssatz
Auch der Käufer einer Liegenschaft kann bezüglich einer Wegverbindung zwischen derselben und dem öffentlichen Weg auffallend sorglos sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0071117Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009