Norm
ABGB §149Rechtssatz
Im Rahmen der Vermögensverwaltung obliegt den Eltern die Erhaltung und Mehrung des Vermögens des Kindes innerhalb der rechtlichen Grenzen. Zur Erhaltungspflicht muss auch die Wahrung vermögensrechtlicher Ansprüche gerechnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0048053Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020