Norm
PreisG §11cRechtssatz
Die Frage, ob im Zusenden von Katalogen an alle Gewerbescheininhaber eines oder mehrerer Bundesländer eine "öffentliche Ankündigung" von Preisen im Sinne des § 11 c Abs 2 PreisG zu sehen ist, ist eine solche im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042798Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008