Norm
KO §103Rechtssatz
Die fehlende Aufgliederung der einzelnen Ansprüche aus der Beendigung des Dienstverhältnisses in der Forderungsanmeldung schadet nicht, wenn sich der Masseverwalter über die näheren anspruchsbegründenden Tatsachen unschwer unterrichten kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065444Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011