RS OGH 1984/1/25 3Ob180/83, 2Ob3/84

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Veröffentlicht am 25.01.1984
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Norm

ZPO §502 Abs4 Z1 HIV2

Rechtssatz

Hat das Gericht zweiter Instanz nicht ausgesprochen, daß der Wert des Beschwerdegegenstandes S 300000,-- nicht übersteigt, das Rechtsmittel jedoch nach Z 1 zugelassen, bedarf es keiner Rückleitung des Aktes an die zweite Instanz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0043054

Dokumentnummer

JJR_19840125_OGH0002_0030OB00180_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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