Norm
EO §156 Abs2 IRechtssatz
Der Ersteher kann gegen den Willen des Verpflichteten nur auf dem in § 156 Abs 2 EO vorgezeichneten Weg in den Besitz der erstandenen Liegenschaft gelangen, weshalb einer Räumungsklage Unzulässigkeit des Rechtsweges entgegenstehen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002873Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012