Norm
StPO §362 Abs2Rechtssatz
Das neue Urteil wurde vom OGH in öffentlicher Verhandlung geschöpft, weil spätestens seit dem StrafverfahrensänderungsG 1983 das Recht des Angeklagten, von jedem in der Straffrage erkennenden Gericht gehört zu werden, unzweifelhaft ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0101111Dokumentnummer
JJR_19840126_OGH0002_0130OS00203_8300000_002