Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Die Ankündigung, eine Anzeige bei der Sicherheitsbehörde wegen der Neigung zu gleichgeschlechtlicher Betätigung zu erstatten, ist rechtlich als Drohung mit einer Verletzung an der Ehre zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0092892Dokumentnummer
JJR_19840126_OGH0002_0130OS00214_8300000_001