Norm
ABGB §7Rechtssatz
Eine Analogie hat zur Grundlage, daß der gesetzlich nicht geregelte Fall mit dem gesetzlich geregelten in den maßgeblichen Voraussetzungen übereinstimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0008864Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2020