Norm
NWG §2 Abs1Rechtssatz
Die Unterlassung der rechtzeitigen Verbücherung des (angeblich durch Ersitzung erworbenen) Wegerechtes durch den Antragsteller kann für sich allein nicht schon als eine zum Ausschluß des Rechtes auf Einräumung eines Notweges führende auffallende Sorglosigkeit beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0071123Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017