RS OGH 1984/1/31 5Ob505/84, 5Ob221/16k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1984
beobachten
merken

Norm

NWG §2 Abs1

Rechtssatz

Die Unterlassung der rechtzeitigen Verbücherung des (angeblich durch Ersitzung erworbenen) Wegerechtes durch den Antragsteller kann für sich allein nicht schon als eine zum Ausschluß des Rechtes auf Einräumung eines Notweges führende auffallende Sorglosigkeit beurteilt werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 505/84
    Entscheidungstext OGH 31.01.1984 5 Ob 505/84
    Veröff: NZ 1984,86
  • 5 Ob 221/16k
    Entscheidungstext OGH 19.12.2016 5 Ob 221/16k
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Auffallende Sorglosigkeit nach den (weiteren) Umständen des Einzelfalles bejaht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0071123

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten