Norm
BWG §38 Abs1Rechtssatz
Was ein Geheimnis im Sinne des § 23 KWG ist, muss aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entnommen werden. Dazu gehört vor allem, dass die geheimhaltungsbedürftige Tatsache nur einer begrenzten Personenzahl bekannt ist und bekannt werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0066032Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020