RS OGH 1984/2/2 12Os14/84, 12Os161/86, 11Os31/91

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Veröffentlicht am 02.02.1984
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Norm

StGB §74 Z5

Rechtssatz

Setzt ua die Ankündigung eines hervorstehenden, also erst in der Zukunft liegenden Übels voraus. Der Hinweis auf ein bereits in der Vergangenheit liegendes Ereignis (als Übel) allein genügt nicht, soweit nicht nach dem Sinngehalt der Äußerung zugleich auch ein zukünftiges Übel in Aussicht gestellt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0092682

Dokumentnummer

JJR_19840202_OGH0002_0120OS00014_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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