RS OGH 1984/2/15 3Ob1501/84, 5Ob1508/84, 4Ob1517/84, 4Ob1524/84, 8Ob1505/96, 6Ob53/99h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1984
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Norm

ZPO §508a

Rechtssatz

Kaufvertrag; außerordentliche Revision nicht angenommen:

Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 1052 ABGB auch bei Nichterfüllung einer bloßen Nebenleistung.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 1501/84
    Entscheidungstext OGH 15.02.1984 3 Ob 1501/84
  • 5 Ob 1508/84
    Entscheidungstext OGH 06.03.1984 5 Ob 1508/84
    Beisatz: Gutgläubiger Erwerb eines unter Eigentumsvorbehalt eines Dritten stehenden Gebrauchtwagens von einem Kraftfahrzeughändler (als Verkäufer) nach § 366 HGB durch einen Kraftfahrzeughändler (als Käufer) ohne Einsichtnahme in den Typenschein? (T1)
  • 4 Ob 1517/84
    Entscheidungstext OGH 25.09.1984 4 Ob 1517/84
    Beisatz: Vorvertragliche Warnpflichten und Aufklärungspflichten bei beabsichtigtem Abschluß eines Liegenschaftskaufvertrages. (T2)
  • 4 Ob 1524/84
    Entscheidungstext OGH 09.10.1984 4 Ob 1524/84
    Beisatz: Guter Glaube beim Erwerb eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kraftfahrzeuges; Einsichtnahme in die Kraftfahrzeugpapiere, Rechnungen, Belege usw. (T3)
  • 8 Ob 1505/96
    Entscheidungstext OGH 24.05.1996 8 Ob 1505/96
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Ob besondere Umstände weitere über die Einsicht in den Typenschein hinausgehende Nachforschungen beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges indizieren, ist eine Frage des Einzelfalles. (T4)
  • 6 Ob 53/99h
    Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 53/99h
    Vgl; Beisatz: Hier: Ob sich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht (Obliegenheit) des Pfandleihers daraus ergibt, dass der Beklagten die betrügerische Vorgangsweise des Verpfänders unbekannt blieb, obwohl sie deutlich erkennbar gewesen ist, ist eine Frage des Einzelfalles. (T5)

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0044381

Dokumentnummer

JJR_19840215_OGH0002_0030OB01501_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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