RS OGH 1984/2/16 6Ob8/83, 6Ob1718/95, 5Ob103/17h

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Veröffentlicht am 16.02.1984
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Norm

ABGB §843 A
ABGB §847

Rechtssatz

Der Miteigentümer eines pfandbelasteten Liegenschaftsanteiles kann im Auseinandersetzungsfall dann nicht auf Naturalteilung bestehen, wenn anderen Teilungsgenossen gegen deren Willen ( mit Simultanpfandrechten ) anteilsmäßig zu belastende Grundstücke zuzuteilen wären und insbes. wegen der Art und Höhe solcher Pfandbelastung die Inanspruchnahme der Pfandhaftung als wahrscheinlich und die Abwehr der Pfandverwertung dann zumindest als beschwerlich einzuschätzen ist ( Einschränkung zu SZ 36/49 ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013845

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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