Norm
ABGB §843 ARechtssatz
Der Miteigentümer eines pfandbelasteten Liegenschaftsanteiles kann im Auseinandersetzungsfall dann nicht auf Naturalteilung bestehen, wenn anderen Teilungsgenossen gegen deren Willen ( mit Simultanpfandrechten ) anteilsmäßig zu belastende Grundstücke zuzuteilen wären und insbes. wegen der Art und Höhe solcher Pfandbelastung die Inanspruchnahme der Pfandhaftung als wahrscheinlich und die Abwehr der Pfandverwertung dann zumindest als beschwerlich einzuschätzen ist ( Einschränkung zu SZ 36/49 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013845Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2017