Norm
ABGB §684Rechtssatz
Treffen den Testamentsvollstrecker gegenüber den Vermächtnisnehmer keine Rechtspflichten zur Erfüllung des Vermächtnisses, kann er ihm nur unter den Voraussetzungen eines rechtswidrigen Eingriffes in fremde Forderungsrechte zum Schadenersatz verpflichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012639Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.04.2012