RS OGH 1984/2/16 8Ob558/83, 2Ob547/86 (2Ob548/86), 1Ob512/87, 7Ob661/87, 6Ob545/89, 1Ob542/95, 5Ob13

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Veröffentlicht am 16.02.1984
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Norm

EheG §83 Abs1
EheG §87

Rechtssatz

Aus dem Gebot der Bedachtnahme auf die Billigkeit folgt, dass etwa bei der Regelung des Rechtsverhältnisses an der Ehewohnung auch die Möglichkeiten zu berücksichtigen sind, die jedem Ehegatten zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses zur Verfügung stehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0057952

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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