RS OGH 1984/2/16 6Ob8/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1984
beobachten
merken

Norm

ABGB §841
ABGB §843 A

Rechtssatz

Aller Voraussicht nach erfolglose Realteilungsversuche müssen nicht unternommen werden, um die Zulässigkeit eines Zivilteilungsbegehrens darzutun, weil dies im Ergebnis einem gesetzlich nicht vorgesehenen Aufschub der Auseinandersetzung gleichkäme.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013837

Dokumentnummer

JJR_19840216_OGH0002_0060OB00008_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten