Norm
ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3Rechtssatz
Der Frage, ob eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung unter Zugrundelegung der vom OGH geteilten Rechtsansicht nach ihrem Gesamteindruck einem nicht ganz unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck (hier:) eines vorweggenommenen Saisonschlußverkaufes, Saisonräumungsverkaufes, Inventurverkaufes oder dergleichen vermitteln kann, kommt keine über den konkreten Einzelfall hinausgehende, für die Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042832Dokumentnummer
JJR_19840221_OGH0002_0040OB00309_8400000_001