RS OGH 1984/2/21 4Ob309/84, 4Ob326/85, 4Ob141/90, 4Ob29/91, 4Ob1058/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1984
beobachten
merken

Norm

ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3

Rechtssatz

Der Frage, ob eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung unter Zugrundelegung der vom OGH geteilten Rechtsansicht nach ihrem Gesamteindruck einem nicht ganz unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck (hier:) eines vorweggenommenen Saisonschlußverkaufes, Saisonräumungsverkaufes, Inventurverkaufes oder dergleichen vermitteln kann, kommt keine über den konkreten Einzelfall hinausgehende, für die Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 309/84
    Entscheidungstext OGH 21.02.1984 4 Ob 309/84
    Veröff: RdW 1984,172 = ÖBl 1984,79
  • 4 Ob 326/85
    Entscheidungstext OGH 23.04.1985 4 Ob 326/85
    Auch; Veröff: JBl 1986,192
  • 4 Ob 141/90
    Entscheidungstext OGH 20.11.1990 4 Ob 141/90
    Beisatz: Hier: Entweder im Sinne des § 1 UWG eine unsachliche Herabsetzung der Klägerin (erstes Urteilsbegehren) oder im Sinne des § 2 UWG eine zur Irreführung geeignete Angabe über die Bedeutung des Unternehmens der Zweitbeklagten entnommen werden kann (zweites Urteilsbegehren). (T1)
  • 4 Ob 29/91
    Entscheidungstext OGH 23.04.1991 4 Ob 29/91
    Auch
  • 4 Ob 1058/95
    Entscheidungstext OGH 18.09.1995 4 Ob 1058/95
    Vgl; Beisatz: Ob ein nicht unbeträchtlicher Teil des angesprochenen Publikums entgegen der Meinung des Gerichtes zweiter Instanz auf Grund der Gestaltung des beanstandeten Inserates zur irrigen Auffassung gelangen konnte, beide Parteien vertrieben Rolläden desselben Erzeugers, nämlich von Novoferm, hat keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung und bildet daher keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042832

Dokumentnummer

JJR_19840221_OGH0002_0040OB00309_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten